Mutterschutz - Neue Regelungen seit Juni 2025

Lange Zeit haben Frauen mit einer Fehlgeburt vor der 24. SSW keinen Anspruch auf Mutterschutz gehabt - dies ist seit Juni anders!

von Lara-Mariel Slesak

31.07.2025

Ärztin

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines zum Mutterschutz
  2. Änderungen seit 1. Juni 2025
  3. Hat jede Frau nach der 13. SSW Anspruch auf Mutterschutz?
  4. Was müssen Arbeitgeber bezüglich des Mutterschutz beachten?
  5. Fazit

Allgemeines zum Mutterschutz

Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen nach der Geburt eines Kindes. Falls es sich um ein Frühchen oder eine Mehrlingsgeburt handelt, wird der Mutterschutz von acht auf zwölf Wochen verlängert. Diese Verlängerung tritt auch in Kraft, falls das Neugeborene eine Behinderung aufweist, die bis zu acht Wochen nach der Geburt diagnostiziert wurde. Falls eine Frau im Mutterschutz, ausdrücklich den Wunsch äußert, dass sie arbeiten möchte, darf sie auch vor Ende der Mutterschutzfrist wieder arbeiten gehen.

Ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft kann je nach Frau unterschiedlich verlaufen. Durch ein Beschäftigungsverbot soll die Gesundheit des Kindes geschützt werden.

Der Kündigungsschutz während einer Schwangerschaft, beginnt bereits am Anfang der Schwangerschaft und endet vier Monate nach der Geburt des Kindes. Durch den Kündigungsschutz soll verhindert werden, dass Frauen während ihrer Schwangerschaft Arbeitslos und ohne Einkommen sind.

Die finanziellen Leistungen unterscheiden sich bei gesetzlich versicherten und privat versicherten Frauen:

  1. Gesetzlich versicherte Frauen bekommen während des Mutterschutzes ein Mutterschaftsgeld von 13 Euro pro Tag. Falls das durchschnittliche Netto-Einkommen der Frau durchschnittlich über 13 Euro täglich liegt, wird es durch einen Arbeitgeberzuschuss ergänzt. Außerdem haben die Frauen im Falle eines individuellen Beschäftigungsverbotes einen Anspruch auf einen Mutterschaftslohn.
  2. Privat versicherte Frauen erhalten ein einmaliges Mutterschaftsgeld in einer Höhe von max. 210 Euro. Gezahlt wird der Betrag vom Bundesamt für soziale Sicherung. Auch bei privat versicherten wird das Mutterschaftsgeld durch einen Arbeitgeberzuschuss ergänzt.
Steuerberatung

Änderungen seit 1. Juni 2025

Vorher: Mutterschutz nur für Totgeburten nach der 24. Schwangerschaftswoche (SSW) und mit einem Mindesgewicht von 500 Gramm.

Nachher: Mutterschutz bei Fehlgeburten ab der 13. SSW (Mutterschutzanpassungsgesetz). Die betroffene Frau darf allerdings selbständig entscheiden ob sie den Mutterschutz in Anspruch nimmt.

Wie lang der Mutterschutz dauern kann, ist unterschiedlich:

  1. Ab der 13. SSW: bis zu zwei Wochen können in Anspruch genommen werden
  2. Ab der 17. SSW: bis zu sechs Wochen können in Anspruch genommen werden
  3. Ab der 20. SSW: bis zu acht Wochen können in Anspruch genommen werden
  4. Ab der 24. SSW: einheitlich 14 Wochen

Während der Schutztfrist haben die betroffenen Frauen einen Anspruch auf Mutterschaftleistungen.

arbeiten frau 2

Hat jede Frau nach der 13. SSW Anspruch auf Mutterschutz?

Fast jede Frau. Dabei ist es völlig irrelevant ob sie Vollzeit, Teilzeit oder als Minijobberin beschäftigt ist, sie hat Anspruch auf Mutterschutz. Die einzige Ausnahme sind Selbständige. Falls eine Selbständige mit Anspruch auf Krankengeld, freiwillig versichert ist, kann auch sie Mutterschaftsgeld erhalten. Außerdem bekommen Selbständige auch Elterngeld.

Was müssen Arbeitgeber bezüglich des Mutterschutzes beachten?

Arbeitgeber müssen schwangere Frauen über Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz informieren und entsprechende Maßnahmen treffen. Außerdem müssen Arbeitgeber sobald sie von der Schwangerschaft einer Mitarbeiterin erfahren, dies der zuständigen Aufsichtbehörde melden.

Darüber hinaus, können Arbeitgeber den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftgeld von der Krankenkasse, wieder erstattet bekommen.

Abacus HR Services ist über die aktuellen Regeln des Mutterschutzes informiert und steht Ihnen jederzeit beratend zur Seite.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es einiges bezüglich einer Schwangerschaft zu beachten gibt. Neu ist seit Juni 2025, dass man bei einer Fehlgeburt ab der 13. SSW Anspruch auf Mutterschutz hat.

Das könnte Sie auch interessieren