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Wie wird das Krankengeld berechnet? Das sollten Sie dazu wissen!
Erfahren Sie, ab wann Sie Anspruch auf Krankengeld haben, wie hoch es ausfällt und wie es berechnet wird - verständlich und auf den Punkt gebracht.
- Wann bekommen Sie Krankengeld?
- Müssen Sie Krankengeld beantragen?
- Wie berechnet sich das Krankengeld?
- Müssen Sie vom Krankengeld Sozialversicherungsabgaben und Steuern zahlen?
Wann bekommen Sie Krankengeld?
Anders als viele vielleicht denken, bekommt man bei einer kurzzeitigen Erkrankung noch kein Krankengeld. Wenn Sie erkranken, muss Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt oder Lohn zunächst einmal weiterzahlen – dies nennt man Entgeltfortzahlung. Normalerweise gilt diese Regelung bis zu sechs Wochen. Erst wenn Sie nach Ende dieser sechs Wochen immer noch krankheitsbedingt ausfallen, erhalten Sie Krankengeld. Das Krankengeld wird von Ihrer Krankenkasse finanziert. Wie bei der Entgeltfortzahlung, hat auch Ihr Anspruch auf Krankengeld ein Ablaufdatum. So dürfen Sie innerhalb von drei Jahren, maximal 78 Wochen Krankengeld in Anspruch nehmen.
Müssen Sie Krankengeld beantragen?
Nein, Sie müssen das Krankengeld im Normalfall nicht beantragen. Sollten Sie sechs Wochen arbeitsunfähig sein, nimmt die Krankenkasse mit Ihnen Kontakt auf. Sie werden einen Fragebogen zur Krankengeldberechnung erhalten, den sie ausgefüllt zurücksenden müssen. Sollten bei der Prüfung der Dokumente - durch die Krankenkasse - keine Probleme auftauchen, bekommen Sie Ihr Krankengeld rückwirkend ausgezahlt. Sie werden Ihr Krankengeld immer im Nachhinein ausgezahlt bekommen - für die Tage die Sie bereits krank waren.
Wie berechnet sich das Krankengeld?
Das Gesetz schreibt die Höhe des Krankengeldes vor. So liegt die Höhe bei minimum 70% des Bruttoeinkommens und maximum 90% des Nettoeinkommens. Hinzu kommt die jährlich festgelegte Höchstgrenze des Krankengeldes. Dieses Jahr liegt sie bei 128,63 Euro pro Tag. Falls Sie sich nun wundern: Das monatliche Bruttoeinkommen wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt! Außerdem kann das Krankengeld je nach Monat variieren, da auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld hinzukommen können. Das Besondere am Krankengeld ist, es wird nicht nur für Werktage, sondern für jeden Kalendertag berechnet.
Eine wichtige Rolle bei der Berechnung des Krankengeldes spielt der sogenannte Bemessungszeitraum. Er ist der letzte abgerechnete Zeitraum von mindestens vier Wochen vor der Arbeitsunfähigkeit. Dieser Zeitpunkt ist relevant für die Höhe des Brutto- und Nettoeinkommens. Dazu übermittelt der Arbeitgeber des Erkrankten mithilfe des EEL - Verfahrens - elektronische Entgeltersatzleistung - Informationen über das Entgelt an die zuständige Krankenkasse.
Selbständige haben kein Nettoentgelt. Deshalb haben sie diesbezüglich eine eigene Regelung. Bei ihnen liegt die Höhe des Krankengeldes bei 70% der täglichen Berechnungsgrundlage. Die Berechnungsgrundlage ist in diesem Fall der Anteil des täglichen Gewinns, welcher in der Zeit vor dem Arbeitsausfall zur Berechnung des Krankenkassenbeitrages genommen wurde.
Auf der Website Ihrer Krankenkasse finden Sie einen Krankengeldrechner, mit dem Sie jederzeit Ihr Krankengeld berechnen können.
Müssen Sie vom Krankengeld Sozialversicherungsabgaben und Steuern zahlen?
Teilweise. Sie müssen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, jedoch nicht so wie im Normalfall. Die Krankenkasse übernimmt die Hälfte der Beiträge für die Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die andere Hälfte wird Ihnen von Ihrem Krankengeld abgezogen. Einkommenssteuer müssen Sie keine zahlen. Allerdings wird Ihr restliches Einkommen höher besteuert.