Winterleistungen im Bauhauptgewerbe: So profitieren Mitarbeiter

Saison-Kurzarbeitergeld, Mehraufwands-Wintergeld oder Zuschuss-Wintergeld? Das klingt für Sie alles ziemlich ähnlich und Sie kennen den Unterschied nicht? Dann sind Sie hier genau richtig!

von Lara-Mariel Slesak

21.11.2025

Baubranche

Inhaltsverzeichnis

  1. Wer gehört zum Bauhauptgewerbe?
  2. Winterleistungen
  3. Wer bezahlt die Winterleistungen?
  4. Warum gibt es in der Baubranche so viele Ersatzleistungen?

Wer gehört zum Bauhauptgewerbe?

Zum Bauhauptgewerbe gehören: Hoch- und Tiefbau, Straßenbau, Spezialbau (zum Beispiel Schornstein), Dachdecker, Gerüstbau und Stuckateurbetriebe. Abzugrenzen ist das Bauhauptgewerbe vom Baunebengewerbe, zu welchem handwerkliche Tätigkeiten gehören, die das Nutzen eines Gebäudes ermöglichen. Die Baulohnregelungen betreffen alle Firmen die SOKA-pflichtig sind.

Winterleistungen

  1. Saison-Kurzarbeitergeld: Von Dezember bis März können Arbeitgeber im Baugewerbe Saison-Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter beantragen. Voraussetzung hierfür ist ein witterungsbedingter oder in Folge eines unabwindbares Ereignises bedingter Arbeitsausfall. Bevor Saison-Kurzarbeitergeld gewährt wird, muss geschaut werden, ob die betroffenen Arbeitnehmer andere Aufgaben in ihrem Betrieb ausführen, Überstunden abbauen können oder ob sie noch verfügbare Urlaubstage haben.
  2. Mehraufwands-Wintergeld: Das sogenannte MWG gilt ab dem 15. Dezember bis Ende Februar. Anders wie beim Saison-Kurzarbeitergeld wird hier jede gearbeitete Stunde mit einem Zusatzbetrag honoriert. Dies bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer an einem witterungsbedingten Arbeitsplatz, in diesem Zeitraum einen Euro pro geleistete Arbeitsstunde mehr erhält. Das MWG ist allerdings begrenzt und kann im Dezember maximal für 90 Arbeitsstunden und im Januar / Februar jeweils für 180 Stunden in Anspruch genommen werden.
  3. Zuschuss-Wintergeld: Müssen Arbeitnehmer wegen schlechter Witterung ihre im Sommer gesammelten Überstunden aus dem Arbeitszeitkonto abbauen, gibt es auch hier eine Sonderregelung. Die Arbeitnehmer erhalten pro Stunde ihren regulären Lohn, sowie zusätzlich 2,50 Euro Netto.

Wer bezahlt die Winterleistungen?

Arbeitnehmer bekommen ihre Winterleistungen im Rahmen ihres normalen Monatslohns von ihren Arbeitgebern ausgezahlt. Diese hingegen erhalten das Geld auf Anfrage von der Bundesagentur für Arbeit. Finanziert wird der Betrag zu einem großen Teil durch die Winterbeschäftigungsumlage. Die Winterbeschäftigungsumlage ist ein Beitrag, den Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe monatlich zu zahlen haben. Er dient dazu, Zeiten in denen witterungsbedingt nicht gearbeitet werden kann, zu finanzieren.

Warum gibt es in der Baubranche so viele Ersatzleistungen?

Im Winter und vor allem auch bei schlechtem Wetter, wird die Arbeit im Freien und anderen witterungsbetroffenen Arbeitsplätzen stark erschwert oder teilweise unmöglich gemacht. Deshalb kommt es vor, dass Arbeitnehmer der Baubranche im Winter nur unter sehr schlechten Bedingungen oder teilweise gar nicht arbeiten können. Um bei vermehrtem Arbeitsausfall Entlassungen zu vermeiden, kommt hier beispielsweise das Saison-Kurzarbeitergeld zum Einsatz.

Außer den Winterleistungen gibt es noch viele andere Aspekte die bei der Baulohnabrechnung berücksichtigt werden müssen. Ein Beispiel hierfür ist der Urlaub. Es gibt einige Lohnsoftwares, die gar keinen Baulohn abrechnen können.

Mit Abacus können Sie Baulohn abrechnen oder sogar für Sie abrechnen lassen. Wir sind spezialisiert auf Baulohn und haben jahrelange Erfahrung!

Das könnte Sie auch interessieren