2026! - Neues Jahr. Neuer Mindestlohn.

Mit dem Jahreswechsel gehen einige Änderungen einher. Hier erfahren Sie, wie sich der Mindestlohn, die Minijob- und die Midijobgrenze geändert haben.

von Lara-Mariel Slesak

15.01.2026

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Inhaltsverzeichnis

  1. Mindestlohn
  2. Minijob
  3. Midijob
  4. Minijob im Bauhauptgewerbe, Dachdecker-, Maler- und Lackiererhandwerk

Mindestlohn

Wie in den letzten Jahren ändert sich auch zu Beginn des Jahres 2026 der gesetzliche Mindestlohn. Er steigt von 12,82 Euro auf 13,90 Euro. Die Erhöhung beträgt also über einen Euro. In einigen Branchen gibt es einen brancheneigenen Mindestlohn. Dieser hat sich teilweise ebenfalls zum Jahreswechsel geändert. Ein paar der brancheneigenen Mindestlöhne aus dem Baugewerbe finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.

Alle genauen Informationen zu den einzelnen Branchen finden Sie hier: https://www.wsi.de/de/mindestloehne-in-deutschland-15302.htm

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Minijob

Im Rahmen der Erhöhung des Mindestlohnes, erhöht sich auch die Minijobgrenze. Sie steigt von 556 Euro auf 603 Euro monatlich. Die Minijobgrenze gibt an, wieviel ein Arbeitnehmer monatlich als Minijobber maximal verdienen darf.

Midijob

Steigt die Minijobgrenze, muss sich die Midijobgrenze zwangsläufig auch verschieben. So kann ein Arbeitnehmer nun mit einem monatlichen Verdienst zwischen 603,01 Euro bis 2000 Euro Midijobber sein.

Minijob im Bauhauptgewerbe, Dachdecker-, Maler- und Lackiererhandwerk

Für Minijobber im Bauhauptgewerbe, Dachdecker-, Maler- und Lackiererhandwerk gelten gesonderte Minijobgrenzen. Auch diese verändern sich im kommenden Jahr. Demnach können Minijobber im Bauhauptgewerbe und Dachdeckerhandwerk maximal 583 Euro monatlich erthalten. Wohingegen Minijobber im Maler- und Lackiererhandwerk maximal 590 Euro pro Monat verdienen können.


Wir als Abacus HR Services wünschen Ihnen allen ein gutes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2026!

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