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Lohnupdates 2026 - Erhöhung der Entfernungspauschale
Im Rahmen des "Steueränderungsgesetzes 2025" wurde zum Anfang diesen Jahres die Entfernungspauschale erhöht.
- Was ist eine Entfernungspauschale?
- Wie hoch ist die neue Entfernungspauschale?
- Wie wirkt sich die Entfernungspauschale aus?
- Hat es einen Einfluss, ob man bereits ein Jobticket hat?
Was ist eine Entfernungspauschale?
Eine Entfernungspauschale oder auch Pendlerpauschale genannt, unterstützt Beschäftigte mit einem längeren Anfahrtsweg. Hierbei ist es völlig irrelevant ob der Beschäftigte mit einem Fahrrad, dem Auto oder der Bahn zur Arbeit kommt. Lediglich eine Anreise mit dem Flugzeug ist von der Entfernungspauschale ausgenommen.
Wie hoch ist die Entfernungspauschale?
Bisher lag die Entfernungspauschale bei 0,30 Euro ab dem ersten vollen Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Entfernungskilometer. Seit diesem Jahr bekommt man allerdings ab dem ersten Entfernungskilometer 0,38 Euro.
Wie wirkt sich die Entfernungspauschale aus?
Die Entfernungspauschale ist kein Geld, welches Sie von Ihrem Arbeitgeber einfach ausgezahlt bekommen. Sondern Sie geben die Entfernung, welche Sie zu Ihrem Arbeitgeber zurücklegen müssen, in Ihrer Steuererklärung an. Die Entfernungspauschale lässt sich also von der Steuer absetzen. Angeben können Sie diese in der Einkommenssteuerklärung unter "Werbungskosten". Damit Sie steuerlich von der Entfernungspauschale profitieren, müssen Sie mit Ihren "Werbungskosten" über den sogenannten Arbeitnehmer Pauschbetrag liegen. Wichtig ist aber, dass Sie die Entfernungskilometer trotzdem in Ihrer Steuererklärung angeben, auch wenn Sie vermuten, nicht über den Pauschbetrag zu kommen.
Hat es einen Einfluss, ob man bereits ein Jobticket hat?
Ja, es hat einen Einfluss. Das Jobticket oder die Bezuschussung zum Jobticket, bekommen Sie in der Regel steuerfrei, müssen es aber in Ihrer Steuererklärung angeben. Infolge dieser Angabe wird Ihre Entfernungspauschale gekürzt.
Auch ein Dienstwagen oder ähnliches, können Einfluss auf Ihre Steuererstattung im Rahmen der Entfernungspauschale nehmen.