Ausbildungsvergütung - Das sollten Sie darüber wissen!

Für Auszubildene gelten einige abweichende Regelungen, was die Vergütung betrifft. Hier finden Sie einige Informationen dazu!

von Lara-Mariel Slesak

5.05.2026

Mann im Office Handy

Inhaltsverzeichnis

  1. Gilt für Auszubildene der gesetzliche Mindestlohn?
  2. Sollten Auszubildene jedes Jahr ihrer Berufsausbildung mehr verdienen?
  3. Gibt es je nach Ausbildungsform Besonderheiten in der Ausbildungsvergütung?
  4. Fazit


Gilt für Auszubildene der gesetzliche Mindestlohn?

Nein, der seit Januar 2026 gesetzliche Mindestlohn - von 13,90 Euro - gilt nicht für Auszubildende. Diese haben allerdings eine eigene Mindestvergütung. So sollte jeder Auszubildende, der 2026 mit seiner Ausbildung anfängt, im ersten Ausbildungsjahr mindestens 724 Euro brutto pro Monat verdienen. Ausbildungsbetriebe können natürlich auch freiwillig eine höhere Vergütung anstreben. Diese Vereinbarung gilt nur für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen und sofern es keine anderweitigen tariflichen Bestimmungen gibt. Sollte ein Ausbildungsbetrieb an einen Tarifvertrag gebunden sein, der es genehmigt, deren Auszubildene mit weniger als der aktuell festgelegten Ausbildungsmindestvergütung zu bezahlen, so stellt dies kein Problem dar. Folglich müssen Auszubildende von Firmen mit Tarifverträgen nicht oberhalb der Ausbildungsmindestvergütung verdienen. Für nicht tarifgebundene Betriebe gilt zu beachten: Vergüten Sie Ihren Auszubildenen maximal 20 Prozent weniger, als andere Betriebe mit einem Tarifvertrag, welche aus der selben Region stammen. Nachlesen können Sie die jährlichen Mindestvergütungen im Bundesgesetzblatt. Hier finden Sie die diesjährige Richtlinie.

Sollten Auszubildene jedes Jahr ihrer Berufsausbildung mehr verdienen?

Ja, es gibt auch hier klar Regeln wie viel Auszubildende verdienen sollten. Dies sind die aktuellen Beträge für das Jahr 2026:

  1. Jahr der Berufsausbildung: 724 Euro
  2. Jahr der Berufsausbildung: 854 Euro
  3. Jahr der Berufsausbildung: 977 Euro
  4. Jahr der Berufsausbildung: 1.014 Euro

Der Betrag für das erste Ausbildungsjahr wird jährlich erhöht. Die Beträge für das 2.- 4. Ausbildungsjahr leiten sich anschließend aus dem Betrag des ersten Ausbildungsjahres ab. So verdient ein Auszubildener im zweiten Ausbildungsjahr 18 Prozent mehr als im ersten, im dritten 35 Prozent als im ersten und im vierten 40 Prozent mehr als im ersten Ausbildungsungsjahr.

Gibt es je nach Ausbildungsform Besonderheiten in der Ausbildungsvergütung?

Ja, diese gibt es. Die genannten Vorschriften gelten wie bereits erwähnt, ausschließlich für Auszubildende mit einer dualen Berufsausbildung. Diese Berufsausbildung verbindet die theoretische Lehre an einer Berufschule mit einer praktischen Ausbildung in einem Betrieb. So verbringt man bei einer Vollzeit dualen Ausbildung ungefähr zwei Drittel der Zeit im jeweiligen Ausbildungsbetrieb und lediglich einen Drittel der Zeit in der Berufschule. Demgengenüber stehen zum Beispeil die schulische oder die Beamtenausbildung im mittleren Dienst. Bei einer schulischen Ausbildung besteht der Hauptteil der Ausbildung aus Theorie und man erhält lediglich durch Praktika Einblicke in die Praxis. Bei dieser Ausbildungsart erhält man oft keine Vergütung und es können teilweise sogar Kosten für den Auszubildenden anfallen. Bei der Beamtenausbildung im mittleren Dienst hingegen, wird man grundsätzlich vergütet. Hier gelten allerdings andere Regelungen als bei dualen Ausbildungsberufen, welche im TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) nachgelesen werden können.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es eine geregelte Ausbildungsmindestvergütung gibt, welche jährlich steigt. Nachgelesen werden, kann diese im Bundesgesetzblatt. Außerdem steigt die Mindestvergütung, je abgeschlossenem Ausbildungsjahr. Diese genannten Regelungen, gelten speziell für duale Ausbildungen. Schulische Ausbildungen werden oft nicht entlohnt und Beamtenausbildungen haben spezifische Vergütungsrichtlinien, welche im TVöD geregelt sind.

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