DaBPV - Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung

Seit dem 01. Juli 2025 gibt es ein digitales, automatisiertes Nachweisverfahren - alles was Sie dazu wissen müssen, können Sie hier nachlesen!

von Lara-Mariel Slesak

17.07.2025

Symboldbild Laptop

Inhaltsverzeichnis

  1. Was versteht man unter DaBPV?
  2. Vereinfachtes Nachweisverfahren (bis zum 30. Juni 2025) im Vergleich zum digitalen Nachweisverfahren (ab 01. Juli 2025)
  3. Warum gibt es ein neues Verfahren?
  4. Wie läuft das Verfahren ab?
  5. Sind Arbeitgeber dazu verpflichtet?
  6. Vorteile des neuen Verfahrens
  7. Fazit


Was versteht man unter DaBPV?

Ausgeschrieben steht DaBPV für «Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung». Das DaBPV Verfahren ist ein automatisiertes, elektronisches Verfahren, wodurch die Anwendung schnell und effizient verläuft. Es dient der Überprüfung einer versicherten Person, um nachzuweisen, wie viele Kinder sie hat. Seit dem 1. Juli 2023 wird im Beitragssatz der Pflegeversicherung nach der Kinderanzahl unterschieden.

Symboldbild Mann am Laptop

Vereinfachtes Nachweisverfahren (bis zum 30. Juni 2025) im Vergleich zum digitalen Nachweisverfahren (ab 01. Juli 2025)

Beim vereinfachten Nachweisverfahren, das bis zum 30. Juni genutzt wurde, konnten Kinder, welche für den Beitragssatz relevant sind, ohne genaue Nachweise wie z.B. einer Geburtsurkunde gemeldet werden. Seit dem ersten Juli wird ein neues Verfahren verwendet: Die Daten zur Elterneigenschaft und zur Kinderanzahl werden digital und automatisiert beim Bundeszentralamt für Steuern abgerufen. Änderungen an der Kinderzahl werden vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) direkt an den Arbeitgeber und die Pflegekassen gemeldet.

Symbolbild Frau Laptop

Warum gibt es ein neues Verfahren?

Bereits letzten Jahres - am 29. August 2024 - hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die DaBPV mit Gültigkeit ab dem 1. April 2025 verabschiedet und genehmigt. Um eine einheitliche Regelung zu schaffen und die Umsetzung bürgerfreundlich sowie effizient zu gestalten, hat der Gesetzgeber bis zum 31. März 2025 ein digitales Verfahren entwickelt. Mit diesem Verfahren können die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder nachgewiesen und erhoben werden. Änderungen der Kinderanzahl werden zeitnah automatisch an den Arbeitgeber gemeldet, wodurch Fehler vermieden werden können.

arbeiten am Computer

Wie läuft das Verfahren ab?

Um am Verfahren teilnehmen zu können, ist es für alle beitragsabführenden Stellen wichtig, eine Schnittstelle bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) zu haben. Falls dies nicht der Fall ist, müssen Sie sich bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvorsorge (ZfA) anmelden und technisch anbinden. Bei der beitragsabführenden Stelle handelt es sich für Arbeitnehmer um ihren Arbeitgeber, bei Rentnern um die Deutsche Rentenversicherung und bei Versorgungsbeziehern um ihre Zahlstelle.

Liegt nun ein Anlass vor, fragt die beitragsabführende Stelle über die DSRV oder ZfA an. Die Anfrage wird von der annehmenden Stelle überprüft und an das BZSt weitergeleitet. Die mitgeteilte Identifikationsnummer wird dann von der BZSt auf Elterneigenschaft und Kinder geprüft.

Falls es sich um eine Anmeldung handelt, wird diese von der DSRV oder ZfA auch an das BZSt weitergeleitet, welche diese für die beitragsabführende Stelle vormerkt.

Falls das BZSt von einer Änderung bezüglich der Kinderanzahl erfährt, informiert das BZSt die beitragsabführende Stelle. Dies geschieht so lange, bis die beitragsabführende Stelle sich, sollte der Anlass für die Anmeldung wegfallen, wieder abmeldet.

Mann im Grünen mit Laptop

Sind Arbeitgeber dazu verpflichtet?

Ja, seit dem 1. Juli 2025 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, am DaBPV teilzunehmen. Mit unserer Abacus Software ist die Umsetzung bereits problemlos möglich.

Vorteile des neuen Verfahrens

  1. Fehler und Ungenauigkeiten können vermieden werden
  2. Höhere Transparenz
  3. Kaum Aufwand

Fazit

Zusammenfassend lässt sich erkennen, dass mit dem neuen Verfahren zwar einige Veränderungen einhergehen, es aber unkompliziert in der Umsetzung und Anwendung ist. Die erhöhte Transparenz und die Vermeidung von Ungenauigkeiten oder Fehler klingen zudem sehr vielversprechend für die Zukunft.

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