SOKA-BAU - Neue Beitragssätze ab Juli 2025

Zum 1. Juli 2025 gab es einige tarifliche Änderungen der SOKA-BAU. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen zu den aktuellen Anpassungen.

von Lara-Mariel Slesak

22.07.2025

Symboldbild Mann Baugewerbe

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die SOKA-BAU?
  2. Was wurde geändert?
  3. Wen betreffen die Änderungen?
  4. Fazit

Was ist die SOKA-BAU?

Ausgeschrieben steht SOKA-BAU für Sozialkassen der Bauwirtschaft. Es handelt sich um eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien. Die SOKA-BAU ist dafür zuständig, Arbeitnehmer in der Baubranche sozial abzusichern. Dabei geht es vor allem um das Sichern von Urlaubsansprüchen, Lohnausgleich bei Arbeitsausfällen, Zusatzversorgung im Alter und eine Ausbildungsförderung.

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Was wurde geändert?

Die Änderungen betreffen die Tarifverträge: VTV, TZA Bau und BBTV und sind am 1. Juli 2025 in Kraft getreten.

Eine wichtige Änderung betrifft die Bescheinigungen: Bisher konnten Bescheinigungen - von gemeldeten Daten - in gedruckter Form an Betriebe und Arbeitnehmer verschickt werden. Dies wird künftig nicht mehr der Fall sein. Stattdessen sollen Bescheinigungen nur noch in digitaler Form über das SOKA-BAU-Portal bereitgestellt werden. Diese Umstellung muss allerdings nicht sofort geschehen, sondern wird Schrittweise erfolgen.

Auch die Erstattungsbeträge der Gebühren für Ausbildungstagewerke sowie Internatsunterbringung wurden geändert. Dies geschieht rückwirkend zum 1. Mai 2024 und 1. Mai 2025. Diese Erstattungsbeiträge werden auch in der der Zukunft jährlich um 2% erhöht werden. Allerdings nur unter der Vorraussetzung, dass keine tariflichen Änderungen diesbezüglich vorgenommen werden.

Außerdem sollen Auszubildene in der Zukunft während ihrer gesamten Ausbildungszeit - nicht nur im ersten Jahr - ihren Urlaub melden. Durch diese Änderung kann der Urlaub stets im Blick behalten werden und es entstehen keine Missverständnisse.

Die Beitragssätze wurden ebenfalls geändert. In der folgenden Tabelle sind die neuen Werte im Vergleich zu den bisherigen aufgeführt.

Die Beitragssätze für Angestellte sind bezüglich der Berufsbildung und Zusatzversorgung im Tarifgebiet West gleichgeblieben. Darüber hinaus auch die Beiträge der Dienstpflichtigen Angestellten im Tarifgebiet West.

Hinweis: In der Tabelle sind nur Werte aus dem Tarifgebiet West angegeben. Eine vollständige Lise der Werte finden Sie auf der Webseite der SOKA-BAU.

Tabelle SOKA BAU

Wen betreffen die Änderungen?

Die Änderungen betreffen Angestellte und gewerbliche Arbeitnehmer sowie Auszubildene, die in der Baubranche tätig sind.

Fazit

Es gibt einige tarifliche Änderungen. Die relevantesten wurden in diesem Artikel zusammengefasst. Genauere Informationen zu den Änderungen können auf der Seite der SOKA-BAU nachgelesen werden.

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