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KUG einfach erklärt: So funktioniert das Kurzarbeitergeld!
Die meisten von uns haben schon einmal etwas über das Kurzarbeitergeld gehört, aber was ist das überhaupt?
- Was versteht man unter KUG?
- Wer hat Anspruch auf KUG?
- Wie setzt sich der KUG-Beitrag zusammen?
- Wer zahlt das KUG?
- Sonderfälle des KUGs
- Fazit
Was versteht man unter KUG?
Die Abkürzung KUG steht ausgeschrieben für Kurzarbeitergeld. Dabei handelt es sich um Geld, welches ein Arbeitnehmer als Ersatz für einen Verdienstausfall erhält. Beispielsweise, wenn ein Unternehmen aus Mangel an Aufträgen seine Mitarbeiter nicht beschäftigen kann. Die Zahlung von KUG hilft einerseits den Arbeitnehmern, in diesem Zeitraum nicht ohne Bezahlung dazustehen und andererseits den Arbeitgebern, Kündigungen zu vermeiden. Die Arbeitsplätze werden geschützt und bleiben weiterhin erhalten.
Wer hat Anspruch auf KUG?
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf KUG, der in die Arbeitslosenversicherung einzahlt. Ausgeschlossen sind Auszubildene, Minijobber und weiterbeschäftigte Rentner. Selbstständige haben nur in den seltenen Fällen Anspruch, wenn sie in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Der Arbeitgeber muss die beabsichtigte Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur anzeigen und dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese werden geprüft und nur bei erteilter Bewilligung darf KUG abgerechnet und beantragt werden.
Mit der Abacus Software ist die korrekte, gesetzeskonforme Abrechnung und die elektronische Beantragung des KUGs bei der Arbeitsagentur gewährleistet.
Wie setzt sich der KUG-Betrag zusammen?
Wenn ein Arbeitnehmer KUG erhält, bekommt er nicht seinen regulären Lohn. Schließlich arbeitet er auch nicht, wie üblich und es dient lediglich als Ersatzleistung.
Das KUG variiert je nach Höhe des regulären Lohns. Darüber hinaus unterscheidet es sich zwischen Arbeitnehmern mit Kindern und Arbeitnehmern ohne Kinder.
- Arbeitnehmer ohne Kinder: erhalten 60% ihres *ausgefallenen Nettoentgelts
- Arbeitnehmer mit Kindern: erhalten 67% ihres *ausgefallenen Nettoentgelts
*Unter ausgefallenem Nettoentgelt versteht man, dass Geld, welches ein Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsausfalles nicht verdienen konnte, abzüglich der Steuern und Sozialabgaben.
Wer zahlt das KUG?
Sie als Arbeitnehmer erhalten das KUG direkt von Ihrem Arbeitgeber. Damit der Arbeitgeber in wirtschaftlich schlechten Zeiten nicht auf den Kosten sitzen bleibt, erhält er das Geld von der Arbeitsagentur. Dies ist auch der Grund dafür, dass nur Arbeitnehmer, die in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, KUG bekommen können.
Sonderfälle des KUGs
Im Baugewerbe gibt es das Saison-Kurzarbeitergeld. Zum Baugewerbe zählen Firmen des Bauhauptgewerbe, Gerüstebauhandwerk, Dachdeckerhandwerk, Garten- und Landschaftsbau. Anders als beim regulären KUG wird das Saison-Kurzarbeitergeld nur von Dezember bis März ausgezahlt. Es muss nicht angezeigt werden, sondern gilt automatisch als bewilligt. Es kann immer beantragt werden, wenn die Arbeitnehmer eines Unternehmens in diesem Zeitraum einen vorübergehenden und unvermeidbaren Arbeitsausfall, vor allem witterungsbedingt, haben. Die Berechnung des Saison-Kurzarbeitergelds erfolgt dabei wie beim regulären KUG. Betrieben werden in diesem Fall zusätzlich die dafür zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge erstattet.
Fazit
Personen, die in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, können bei Arbeitsausfall KUG bekommen. Ausgezahlt wird dieses Geld direkt vom Arbeitgeber und dient als Ersatz zum regulären Gehalt.